Hausordnung

Im Interesse einer guten Ordnung und einer einwandfreien Hygiene bitten wir Sie um Ihre Mithilfe. Wir setzen auf die gegenseitige Rücksichtnahme und den Respekt der Gäste untereinander. Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen unser Personal gerne zur Verfügung.

1. Zweck und Geltungsbereich
Die Hausordnung dient der Aufrechterhaltung von Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit im Bernaqua. Die Hausordnung ist für alle Gäste und Mitglieder verbindlich. Mit dem Kauf eines Eintrittes/Abonnements anerkennen die Gäste diese Bestimmungen sowie die sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Nutzungsreglemente, insbesondere für Fitnessarena, Kursräume, Saunas, Dampfbad, Römisch-Irisches Bad, Spa und Bäder (Nassbereiche). Das Personal hat für deren Einhaltung zu sorgen. Den Weisungen des Personals ist uneingeschränkt Folge zu leisten.

2. Zutritt

  • Kein Eintritt in einen Bereich ohne jeweiliges Chiparmband.
  • Auf Wunsch kann ein Mitglied einen anderen als den gelösten Bereich zu den normalen Tarifen nutzen. Dies muss vor Betreten des nicht inbegriffenen Bereichs an der Kasse gelöst werden. Bei Missbrauch wird dem Mitglied ein Tageseintritt berechnet.
  • Bei Verlust des Chiparmbands muss ein neues Chiparmband zu einer Gebühr von CHF 10.– erworben werden.
  • Gelöste Eintritte sind persönlich und sind ausschliesslich am Tag des Erwerbs zur einmaligen Nutzung gültig. Eine Rückvergütung für gekaufte Eintritte ist nicht möglich.
  • 10er Karten Bad und Sauna sind übertragbar.
  • Alle Abonnemente sind persönlich und nicht übertragbar. Bei Missbrauch erfolgt ein unverzügliches Hausverbot.
  • Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer benötigen für den Zutritt ins Bad und in die Saunalandschaft eine Begleitperson. Es besteht kein Anspruch auf Betreuung durch das Personal des Bernaquas für Gäste mit körperlicher Beeinträchtigung.
  • Bei Schulklassen ist pro 15 Kinder eine Aufsichtsperson zwingend.

3. Öffnungszeiten
Reguläre Öffnungszeiten für Training, Bäder- und Saunawelten und Spa sowie die speziellen Öffnungszeiten finden Sie auf unserer Website unter Bernaqua Öffnungszeiten.  

4. Allgemeines

  • Vor der Nutzung der Nassbereiche inkl. Saunas, Beauty, Lichttherapie, Massagen und Anwendungen ist eine gründliche Ganzkörperdusche obligatorisch.
  • Gäste haben sich vor dem Verlassen der Nassbereiche gut abzutrocknen.
  • Gäste mit starkem Körpergeruch werden gebeten, die nötigen Massnahmen zu treffen, um andere Gäste nicht zu beeinträchtigen.
  • Während der Benutzung von Smartphones oder anderen Smart Devices darf die Privatsphäre der anderen Gäste nicht gestört werden. Fotografieren und Filmen ist in der gesamten Anlage untersagt.
  • In den Nackt- und Ruhezonen sind kamerafähige Endgeräte sowie Tablets und PCs verboten.
  • Tiere sind im Bernaqua nicht gestattet.
  • Anstössiges und unsittliches Verhalten, insbesondere intime und jegliche sexuelle Handlung ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt ein unverzügliches Hausverbot.
  • Der Konsum von Drogen ist untersagt.
  • Gefährdet eine Person durch Drogen- oder Alkoholeinfluss sich oder andere Gäste, wird diese Person aus dem Bernaqua verwiesen.
  • In der gesamten Anlage gilt Rauchverbot. Rauchen ist nur im gekennzeichneten Aussenbereich gestattet.
  • Esswaren und Getränke dürfen aus hygienischen Gründen nur im Bistro konsumiert werden. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist untersagt.
  • Picknicken ist in der gesamten Anlage nicht gestattet.
  • Das Mitbringen von Glasflaschen ist zur Sicherheit der Gäste nicht gestattet.
  • Alkohol aus Glasflaschen und Heissgetränke in Tassen sind im Aussenbereich nicht erlaubt (Pappbecher stehen im Bistro zur Verfügung).
  • Das Aufhängen nasser oder verschwitzter Wäsche ist untersagt.
  • Das Deponieren von Fahrrädern, Tieren etc. im Eingangsbereich oder in den Garderoben ist nicht gestattet. Kinderwagen sind im gekennzeichneten Eingangsbereich zu platzieren.
  • Persönliche Gegenstände werden durch das Personal zur Aufbewahrung nicht entgegengenommen.
  • Fundgegenstände sind dem Personal oder am Empfang abzugeben. Bei Abholung ist eine Identifikation vor Ort zwingend notwendig. Werden die Fundsachen innerhalb von 3 Wochen nicht abgeholt, werden sie entsorgt. Die Eigentümerin oder der Eigentümer haben keinen Anspruch auf Ersatz der Kosten für eine Neuanschaffung. Das Bernaqua haftet nicht für allfällige Beschädigungen der Fundsachen. Sämtliche Schadenersatzansprüche der Eigentümerin oder des Eigentümers sind ausgeschlossen.
5. Garderoben
  • Mit dem Chiparmband können Kleider und Wertsachen in die dafür vorgesehenen Garderobenschränke eingeschlossen werden. Für den Verlust von persönlichen Gegenständen übernimmt das Bernaqua keine Haftung.
  • Die Strassenkleider sind im Garderobenschrank zu verstauen, der Garderobeschrank muss abgeschlossen werden.
  • Der Garderobenschrank muss beim Verlassen der Anlage leer und unverschlossen zurückgelassen werden.
  • Wer seine Schranknummer vergessen hat, kann bei den Terminals mit Hilfe des Chiparmbandes die Schranknummer abfragen.
6. Bad
  • Die Nutzung der Bäder erfolgt auf eigenes Risiko.
  • Die Anweisungen der Bademeisterinnen und Bademeister sind strikt zu befolgen.
  • Das Bad darf nur mit Badekleidung betreten werden. Auf das Tragen von Unterwäsche unter den Badeshorts ist aus hygienischen Gründen zu verzichten.
  • Aus hygienischen und sicherheitstechnischen Gründen werden für alle Nassbereichen feste Badeschuhe empfohlen.
  • Kindern bis zum 12. Geburtstag ist das Baden im Erlebnisbad nur unter Aufsicht von Erwachsenen gestattet. Zur Bestätigung des Alters muss ein gültiges amtliches Dokument vorgelegt werden. Nicht windelfreie Kleinkinder müssen Badewindeln tragen.
  • Gästen mit Herz- und Kreislaufbeschwerden, Schwangeren sowie bei intensiven Diätkuren wird empfohlen, sich bei ihrer Ärztin oder ihrem Arzt über die geeignete Badedauer zu informieren. Bei offenen Wunden und ansteckenden Krankheiten ist das Baden nicht gestattet.
  • Es wird eine Badezeit im Solebecken von maximal 20 Minuten ohne Unterbruch empfohlen.
  • Das Duschen nach der Benutzung des Dampfbades im Badbereich ist obligatorisch.
  • Im Erlebnisbad dürfen sich Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmer nur in Begleitung aufhalten. Mit Rücksicht auf die anderen Gäste und zur Vermeidung von Unfällen darf nicht in die Becken gesprungen, in den Becken getaucht oder sportlich geschwommen werden. Eine Ausnahme hierfür stellt das Flussbad entsprechend dem jeweiligen Programm dar.
  • Bei Gewitter sind sämtliche Wasserflächen im Aussenbereich sofort zu verlassen und die Gäste haben sich im Innenbereich des Bades aufzuhalten.
  • Eine Reservierung der Ruheliegen ist im Interesse der übrigen Gäste nicht gestattet.
7. Fitness
  • Das Trainieren in den Trainingsräumen ist nur in frischer Trainingskleidung sowie mit dafür geeigneten, sauberen Trainingsschuhen gestattet.
  • Das Deponieren von Trainingstaschen in den Fitness- und Groupfitness-Räumen ist nicht erlaubt. Kindern und Jugendlichen bis zur Beendigung des 16. Lebensjahres ist das Betreten der Trainingsfläche untersagt. Das Training ist Jugendlichen ab dem 16. Geburtstag und mit Einverständnis der Eltern (Unterschrift vor Ort) gestattet.
  • Aus hygienischen Gründen ist im Trainingsbereich stets ein Handtuch in der Grösse von mindestes 70 x 140 cm zu benutzen/unterlegen.
  • Die Fitnessgeräte sind aus hygienischen Gründen nach der Nutzung zu reinigen.
  • Die beweglichen Geräte (z.B. Hanteln, Scheiben, funktionelle Fitnessgeräte, etc.) müssen nach Gebrauch an den jeweiligen Aufbewahrungsort zurückgebracht werden.
  • Hanteln sind der Grösse nach geordnet an ihren Platz zurückzulegen.
  • Die Geräte sind in den Trainingspausen den anderen Trainierenden zu überlassen, damit ein reibungsloser Trainingsbetrieb gewährleistet werden kann.
  • Eigene Trainingsgeräte sind nicht erlaubt.
  • Ordnungs- und sachgemässe Bedienung der Geräte durch die Benutzerinnen und Benutzer wird vorausgesetzt. Ein Training ohne Instruktion ist untersagt. Die Geräteinstruktion hat ausschliesslich durch unser Trainerpersonal zu erfolgen und ist in jeder Mitgliedschaft inbegriffen. Trainingsanweisungen durch Personen, die nicht im Bernaqua angestellt sind, sind ausdrücklich verboten.
  • Die Inanspruchnahme eines Personal Trainers ist kostenpflichtig.
  • Sachbeschädigungen werden auf Kosten dessen behoben, der sie verursacht hat.
  • Das Mitnehmen von Getränken auf die Trainingsfläche ist nur in verschlusssicheren Trinkflaschen erlaubt. Essen auf der Trainingsfläche ist verboten.
  • Am Gruppenfitnessangebot kann nur teilnehmen, wer pünktlich zur Lektion erscheint.
  • Die Personenanzahl in den Kursen ist limitiert. Die Kurse finden ab 3 Teilnehmenden statt. Eine Anmeldung für das gesamte Kursprogramm via App bzw. Homepage ist erforderlich. Es kann kein Kursplatz garantiert werden.
  • Sollten Bedenken seitens Bernaqua über ein risikobehaftetes Training bestehen, behält sich das Bernaqua vor, der Person das Training, respektive eine Mitgliedschaft zu verweigern.
8. Wellness
  • Der Saunabereich und das Römisch-Irische Bad sind Nackt- und Barfusszonen. Auf den beiden Saunaterrassen ist Badebekleidung erlaubt.
  • Ruheräume sind Orte der Entspannung. Jegliche Ruhestörung ist zu vermeiden.
  • Die Annullationsfrist für alle Terminbuchungen ist 24 Stunden im Voraus kostenfrei. Danach wird die Annullierung in Rechnung gestellt.
  • In den ersten 12 Schwangerschaftswochen werden keine Massagen durchgeführt.
  • Schwangeren ist der Rundgang im Römisch-Irischen Bad nicht gestattet.
  • Das Römisch-Irische Bad sollte nach max. 2 Stunden verlassen werden.
  • Das Römisch-Irische Bad ist ein geführter Rundgang. Aus diesem Grund kann es bei einer Verspätung sein, dass der Rundgang nicht mehr durchgeführt werden kann.
  • Kindern bis zum 16. Geburtstag ist der Aufenthalt in der Saunalandschaft und im Römisch-Irischen Bad nicht gestattet.
  • Kinder unter 16 Jahren müssen bei einer Massagebehandlung von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden.
  • Jede Person ist verpflichtet, vor und nach der Benutzung der Saunakabinen und Becken eine ausgiebige Körperreinigung vorzunehmen.
  • Die Benutzung der Sauna ist nur mit zwei Saunahandtüchern in der Grösse 70 x 140 cm gestattet. Jede Verunreinigung der Bänke durch Schweiss ist zu vermeiden.
  • Aufgüsse in den Saunas «Feuer und Eis» sowie «Lavaglut» werden ausschliesslich durch unsere Saunameisterinnen und Saunameister durchgeführt.
  • Ausserhalb der Saunas und Dampfbäder ist der Intimbereich mit einem Tuch abzudecken.
  • Die Saunas und Dampfbäder sind ebenfalls Ruheräume und dienen zur Entspannung.
  • Es ist nicht gestattet, Taschen, Koffer und Handys in die Sauna mitzunehmen.

9. Lichttherapie

  • Die Lichttherapiegeräte dürfen aus rechtlichen Gründen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr genutzt werden.
  • Das Tragen von Augenschutzbrillen ist obligatorisch.
  • Jedes Gerät darf nur von 1 Person genutzt werden.
  • Die Liegefläche der Lichttherapie ist nach Gebrauch mit dem entsprechenden Reinigungsmittel zu desinfizieren.
10. Hygiene
  • Das Bernaqua wird täglich gereinigt und es werden regelmässig Untersuchungen durchgeführt, um einen einwandfreien Hygienestandard zu gewähren.
  • Im Bad- und Saunabereich dürfen keine Schönheitsrituale durchgeführt werden. Auf selbst durchgeführte Peelings, Rasur, Maniküre, Pediküre, Haartönungen und Haarmasken sowie Massagebürsten und Massagehandschuhe muss verzichtet werden.
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11. Haftung
  • Für Beschädigungen und Verlust an Sehhilfen, Uhren, Schmuck, etc. übernimmt das Bernaqua keine Haftung. Dies gilt insbesondere bei der Benutzung der Becken mit Solewasser, des Flussbades und der Erlebnisduschen sowie des Römisch-Irischen Bades.
  • Die Nutzung der Fitnessgeräte, Bade- und Saunaanlagen erfolgt auf eigenes Risiko. Jegliche Haftung des Bernaqua und des Personals ist ausgeschlossen, dies vor allem auch bei der Durchführung von nicht-instruierten Übungen.

12. Datenschutz
Aus Sicherheitsgründen werden die Bereiche Eingang, Empfang, Bistro, Garderobenzugang, Fitnessarena und Bad durch Videokameras überwacht. Die Daten werden nach Ablauf von max. 7 Tagen automatisch gelöscht, sofern sie nicht zu Untersuchungszwecken gespeichert werden müssen.

13. Gerichtliches Verbot
Die Genossenschaft Migros Aare als Eigentümerin der Grundstücke Bern 6 (Bümpliz/Oberbottigen), Grundbuchblätter Nrn. 4734 und 4738 sowie Dienstbarkeitsberechtigte (Überbaurecht) zu Lasten Bern 6 (Bümpliz/Oberbottigen), Grundbuchblatt Nr. 3709, lässt hiermit ihren Besitz an diesen Grundstücken, das Freizeit- und Einkaufszentrum Westside (Shopping, Bad, Kino, Hotel, Seniorenresidenz, Tankstelle, Parking sowie die übrigen Räume und Flächen) gegen jede Besitzesstörung richterlich mit Verbot belegen. Verboten sind insbesondere:

  • das Betreten oder der Aufenthalt durch unbefugte Personen, insbesondere der Nichtkundenzone,
  • das Verpflegen ausserhalb der bezeichneten Verpflegungsbereiche,
  • das Befahren mit oder das Parkieren von Fahrzeugen oder anderen Geräten durch unbefugte Personen, insbesondere ausserhalb der Markierungen und Benutzungs-/Parkzeit,
  • behindernde oder belästigende Beeinträchtigungen, insbesondere Betriebs- und Verkehrsbeeinträchtigungen, Entfachen von Feuer, Betteln, Musizieren, Ruhestörungen und andere Immissionen,
  • das Aufstellen/Erstellen, Beschädigen oder Benützen von Bauten, Anlagen, Einrichtungen und dergleichen durch unbefugte Personen,
  • das Darbieten oder der Verkauf von Waren und Dienstleistungen sowie das Verteilen oder das Anbringen von Plakaten durch unbefugte Personen,
  • jegliche Lagerung von Abfall, Fäkalien, Material und anderen Gegenständen an nicht hierzu bestimmten Orten.
  • Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden auf Antrag mit einer Busse bis zu CHF 2000.– bestraft.

14. Zuwiderhandlungen
Das Personal ist beauftragt, Gäste, die trotz Ermahnung gegen die Bestimmungen der Hausordnung verstossen, von der Anlage zu weisen, wobei das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet wird. Grobe oder wiederholte Verstösse gegen die Hausordnung oder die Weisungen des Personals können das Aussprechen eines Hausverbotes zur Folge haben. Es erfolgt kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes oder der Mitgliedschaftsgebühr. Bei Zuwiderhandlungen, insbesondere durch Missbrauch der Eintrittskarte, bleibt die Strafanzeige ausdrücklich vorbehalten.