ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR MITGLIEDSCHAFTSVERTRÄGE
1. Geltungsbereich und AGB
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Genossenschaft Migros Aare, Bernaqua, Riedbachstr. 98, 3027 Bern (nachfolgend Bernaqua) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit der Nutzung der Trainingsanlagen, Bäder und Rutschen, Wellnessflächen und Trainingsgeräte zusammen mit den im Bernaqua aushängenden Reglementen. Ausserdem wird der Erwerb von Gutscheinen geregelt. Entgegenstehende oder von diesen AGB und der Hausordnung abweichende Bestimmungen werden nicht anerkannt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
1.2 Der Abschluss von Mitgliedschaftsverträgen erfolgt unter Einbezug dieser AGB sowie der Hausordnung des Bernaqua in der jeweils gültigen Fassung.
1.3 Das Bernaqua behält sich vor, diese AGB sowie die Hausordnung jederzeit anzupassen. Im Falle einer Anpassung der AGB erfolgt ein Hinweis im Bernaqua sowie auf der Website des Bernaqua. Die aktuellen AGB, und die Hausordnung können auf der Website www.bernaqua.ch.abgerufen werden.
2. Mitgliedschaft
2.1 Die gültige Mitgliedschaft berechtigt das Mitglied, die Trainingsanlagen, Bäder und Rutschen, Wellnessflächen und Trainingsgeräte der Anlagen entsprechend der vertraglich vereinbarten Leistungen (Module) während der regulären Öffnungszeiten zu nutzen.
2.2 Mitgliedschaften können ab dem vollendeten 16. Lebensjahr gelöst werden. Ausgenommen davon ist die «Jahreskarte Bad» für Kinder, die ab dem 6. Lebensjahr abgeschlossen werden kann. Bis zum 12. Lebensjahr ist das Baden nur unter Aufsicht von Erwachsenen gestattet. Kindern bis zum 16. Lebensjahr ist der Aufenthalt in der Saunalandschaft, im Fitnessbereich und im Römisch-Irischen Bad nicht gestattet. Die Nutzung der Lichttherapie und der Überwassermassage ist ab dem 18. Lebensjahr gestattet.
2.3 Die Mitgliedschaft ist persönlich und grundsätzlich nicht übertragbar. Beabsichtigt das Mitglied aus dem Mitgliedschaftsvertrag vorzeitig auszutreten, so ist es berechtigt, dem Bernaqua eine zumutbare Ersatzperson zu benennen, die bereit ist, zu den gleichen Bedingungen in den bestehenden Mitgliedschaftsvertrag einzutreten und in der Lage ist, die anfallenden Gebühren zu bezahlen. Das Bernaqua ist berechtigt, diesen Mitgliedswechsel abzulehnen, wenn das vorgeschlagene «Neumitglied» diese Anforderungen nicht erfüllt. Das Bernaqua ist berechtigt für diesen Mitgliedswechsel eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von fünfzig (50) CHF zu verlangen. Das Bernaqua behält sich vor, vor Übertragung des Vertrages für das neue Mitglied eine Bonitätsauskunft einzuholen.
2.4 Das Mitglied ist berechtigt, jederzeit ein Upgrade für die Inanspruchnahme weiterer Leistungen (Module) des Bernaqua mit einer Gültigkeitsdauer von sechs oder zwölf Monaten ab Vertragsänderung abzuschliessen. Während der Dauer der gewählten Mitgliedschaft ist eine Reduktion der gewählten Leistungsbereiche ausgeschlossen. Eine Rückerstattung bzw. Preisminderung bei Mindernutzung ist ausgeschlossen.
2.5 Das Bernaqua überlässt dem Mitglied die verfügbaren Trainingsanlagen, Bäder und Rutschen, Wellnessflächen und Trainingsgeräte der Anlage sowie die exklusiven Mitgliedsgarderoben während der regulären Öffnungszeiten zum nicht exklusiven Gebrauch.
2.6 Das Bernaqua bietet unterschiedliche Gruppenaktivitäten im Fitness, Group Fitness, Wellness, sowie Saunaaufgüsse an. Aufgrund der limitierten Plätze ist eine Teilnahme nur bei frei verfügbaren Plätzen möglich. Ist die maximale Teilnehmerzahl erreicht, können Mitglieder von einer Teilnahme an einem Kurs ausgeschlossen werden. Die Teilnahmeberechtigung richtet sich nach der zeitlichen Reihenfolge der Anmeldungen.
2.7 Das Bernaqua behält sich ausdrücklich das Recht vor, jederzeit Kursplanänderungen vorzunehmen.
2.8 Gästen und Drittpersonen ist es untersagt, ohne ausdrückliche, schriftliche Ermächtigung des Bernaqua in den Räumlichkeiten des Bernaqua entgeltlich oder unentgeltlich Waren anzubieten oder Dienstleistungen zu erbringen.
2.9 Das Bernaqua behält sich vor, jederzeit Änderungen der Angebote und Preise vorzunehmen, insbesondere auch Angebote aus dem Leistungskatalog zu entfernen.
3. Öffnungszeiten
3.1 Jeder Gast (Mitglied oder Tagesgast) ist berechtigt, die Anlage täglich während der Öffnungszeiten zu betreten und die Infrastruktur zu nutzen. An Feiertagen gelten spezielle Öffnungszeiten. Die aktuellen Öffnungszeiten sowie die Kursangebote können auf der Website www.bernaqua.ch abgefragt werden. Das Bernaqua behält sich das Recht vor, die entsprechenden Öffnungszeiten in einem angemessenen Umfang zu ändern, ohne dass dem Gast (Mitglied oder Tagesgast) hieraus Ansprüche entstehen.
3.2 Bei Totalschliessung im Umfang von max. zwei Wochen pro Jahr (z.B. für Reinigung, Revision oder Spezialanlässe) hat das Mitglied weder Anrecht auf Rückvergütung oder Schadensersatz noch auf Vertragsverlängerung. Darüber hinaus ist die Schliessung von einzelnen Teilen der Anlage im Umfang von weiteren zwei Wochen ohne Anrecht auf Rückvergütung oder Schadensersatz noch auf Verlängerung der Mitgliedschaft möglich.
3.3 Aus einer Betriebseinstellung infolge höherer Gewalt (z.B. Brand, Epidemien, Pandemien, staatliche Restriktionen, Streiks) und/oder von Erlassen oder übrigen Handlungen staatlicher Behörden besteht kein Anspruch auf Rückvergütung des Mitgliedschaftsbeitrags oder auf Verlängerung der Mitgliedschaft.
3.4 Die vorübergehende oder definitive Schliessung oder Teilschliessung bleibt dem Bernaqua jederzeit vorbehalten. Das Bernaqua behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Betriebszeiten und die Ausstattung der Anlage jederzeit zu ändern. Vorübergehende Einschränkungen des Leistungsangebots sind möglich (z.B. bei Wartungsarbeiten) und berechtigen nicht zu Minderungsansprüchen (siehe auch Ziffer 3.2).
4. Zutrittsberechtigung
4.1 Das Mitglied erwirbt mit Vertragsschluss die Berechtigung, einen «Badge» zu kaufen. Der Preis für den Badge ist der aktuellen Preisliste zu entnehmen und ist zusätzlich zu den Gebühren der Mitgliedschaft zu bezahlen.
4.2 Das Mitglied ist aufgefordert, sich bei jedem Zutritt ins Bernaqua mit dem Badge einzuchecken und den Badge während des Aufenthalts in der Anlage sichtbar zu tragen. Kann das Mitglied keinen gültigen Badge vorweisen, ist das Personal berechtigt, den Eintritt zu verweigern.
4.3 Das Mitglied hat die Möglichkeit, Geld auf den Badge zu laden und damit Konsumationen zu tätigen. Das Mitglied kann den auf den Badge geladenen Betrag um:
Kinder: maximal zwanzig (20) CHF Erwachsene: maximal fünfhundert (500) CHF überziehen.
Der überzogene Betrag ist beim Ausgang am Nachzahlautomaten zu bezahlen. Hinsichtlich geladener Guthaben auf dem Badge gilt die Ziffer 6.3 sinngemäss.
4.4 Verliert ein Mitglied seinen Badge, ist es verpflichtet, dies unverzüglich dem Bernaqua zu melden. Die Kosten für die Ausstellung eines Ersatzbadges (Kosten Erstausstellung) gehen zulasten des Mitglieds.
4.5 Eintritts- und Austrittszeiten sowie die Inanspruchnahme von nicht in der Mitgliedschaft enthaltenen Leistungen werden mittels Badge elektronisch erfasst. Die entsprechenden Buchungen sind verbindlich. Diese Daten stehen dem Mitglied für die Rückvergütung der Krankenkassenbeiträge und als Quittungsbelege zur Verfügung.
4.6 Der Tagesgast erhält für den Zutritt in die erworbenen Bereiche ebenfalls einen Zutrittsbadge, der beim Austreten der Anlage am Drehkreuz eingezogen wird. Während des Aufenthalts in der Anlage ist der Tagesgast aufgefordert seinen Badge sichtbar zu tragen. Kann der Tagesgast keinen gültigen Badge vorweisen, ist das Personal berechtigt, den Eintritt zu verweigern. Getätigte Konsumationen, Dienstleistungen und verlängerte Aufenthalte sind vor Austritt am Nachzahlautomat zu begleichen.
5. Vertragsschluss
5.1 Dem Mitglied stehen unterschiedliche Mitgliedschaftsarten zu Verfügung. Die in Anspruch zu nehmenden Leistungen und Produkte richten sich nach dem gewählten Tarif. Im Tarif nicht enthaltene, jedoch in der Anlage zusätzlich angebotene Dienstleistungen und Produkte sind separat zu buchen und zu bezahlen (z.B. Personaltrainings, Massagen oder andere Bereiche).
5.2 Der Abschluss von Mitgliedschaftsverträgen ist vor Ort oder online möglich. Der telefonische Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages ist nicht möglich
.
5.3 Bei Abschluss einer Mitgliedschaft ist das Mitglied verpflichtet, zwecks Identitätsnachweis einen Ausweis vorzulegen. Akzeptiert wird ein amtlicher Ausweis mit Foto wie Identitätskarte, Führerausweis oder Pass. Bei Online-Buchungen bestätigt das Mitglied die Richtigkeit seiner Angaben zum Abschluss des Vertrages. Darüber hinaus behält sich das Bernaqua vor, vom Mitglied jederzeit einen Identitätsnachweis zu verlangen.
5.4 Mit Unterschrift des Mitglieds kommt ein wirksamer Mitgliedschaftsvertrag zustande. Bei minderjährigen Mitgliedern ist zur Wirksamkeit des Vertrages in jedem Fall die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
5.5 Bei Abschluss einer Jahresmitgliedschaft mit Intervallzahlung behält sich das Bernaqua vor, über das Mitglied eine Bonitätsauskunft einzuholen.
Bei negativer Bonitätsauskunft behält sich das Bernaqua vor, die Mitgliedschaft zum nächsten Monatsende zu kündigen. Das Mitglied kann die Kündigung abwenden, indem es den gesamten Jahresbetrag bis zum nächsten Monatsende im Voraus bezahlt.
6. Preise, Zahlungen, Gutscheine und Umtausch von Shopartikeln
6.1 Alle Gäste (Mitglied oder Tagesgast) verpflichten sich, dem Bernaqua für den angebotenen Gebrauch der Trainingsanlagen, Bäder und Rutschen, Wellnessflächen und Trainingsgeräte, für die angebotenen Kurse und die weiteren Dienstleistungen gemäss Ziffer 2 während der vereinbarten Dauer unabhängig von der effektiven Nutzung des Angebots die Tarife gemäss der Preisliste für die aufgeführten Leistungen (abrufbar unter www.bernaqua.ch) zu bezahlen. Andere als die jeweils aufgeführten Leistungen sind in den Tarifen nicht inbegriffen und vom Mitglied zusätzlich zu bezahlen.
6.2 Die vertraglich vereinbarten Zahlungen sind vom Mitglied unabhängig vom vereinbarten Zahlungsintervall jeweils im Voraus zu Beginn der vereinbarten Zahlungsperiode zu bezahlen.
6.3 Bernaqua-Gutscheine können online oder am Empfang erworben werden. Gutscheine berechtigen ausschliesslich zur Bezahlung des auf dem Gutschein ausgewiesenen Leistungsangebots. Die Rückzahlbarkeit des Gutscheins ist ausgeschlossen. Ein allfälliger Restbetrag wird weitergeführt und kann weder bar ausbezahlt, noch einem anderen Zahlungsmittel (u.a. Kreditkarte) oder Konto gutgeschrieben werden. Der Gutschein ist während 5 Jahren gültig, danach verfällt das Guthaben. Gutscheine können nicht wieder aufgeladen werden. Der Maximalbetrag an Guthaben pro Kunde/Kundin beträgt CHF 3'000.-. Eine Verzinsung des Guthabens ist ausgeschlossen.
6.4 Alle Konsumationen und Dienstleistungen werden auf den Badge geladen und müssen am Nachzahlautomat beglichen werden bzw. können bei Mitglieder mit bereits geladenen Guthaben verrechnet werden.
6.5 Shopartikel wie Bademode und Accessoires können nur in ungebrauchtem Zustand unter Vorlage des Kassenbeleges in einer Frist von 14 Tagen umgetauscht werden. Eine Barauszahlung der erworbenen Ware erfolgt nicht. Gebrauchte Artikel können aus hygienischen Gründen nicht umgetauscht werden.
7. Zahlungsverzug
7.1 Bezahlt das Mitglied die vertraglich geschuldeten Gebühren nicht fristgerecht, wird es gemahnt und in Verzug gesetzt (erste Zahlungserinnerung und erste Mahnung erfolgen kostenlos, für die zweite Mahnung werden zwanzig (20) CHF in Rechnung gestellt).
7.2 Das Bernaqua ist im Falle des Zahlungsverzuges des Mitglieds berechtigt, insbesondere auch spezialisierte Dritte (z.B. Inkassounternehmen) beizuziehen bzw. die Geltendmachung der Forderung an solche Dritte auszulagern. In diesem Fall ist das Bernaqua berechtigt, diesen Dritten sämtliche Daten und Unterlagen zugänglich zu machen, die für den angestrebten Zweck sinnvoll erscheinen. Das Bernaqua verpflichtet diese Datenempfänger in jedem Fall, sich bei der Bearbeitung an die aktuelle Datenschutzgesetzgebung zu halten.
7.3 Das Bernaqua behält sich im Falle des Zahlungsverzuges das Recht vor, dem Mitglied den Zutritt in die Anlage, insbesondere zu den Trainingsanlagen, Bädern und Rutschen, Wellnessflächen und Trainingsgeräten der Anlage zu verweigern und den Badge bis zur Begleichung des offenen Betrages zu sperren bzw. den Mitgliedschaftsvertrag fristlos zu kündigen. Eine Zutrittsverweigerung infolge Zahlungsverzugs berechtigt das Mitglied nicht zur Geltendmachung von Minderungsansprüchen oder kostenlosen Verlängerung der Vertragsdauer für die Dauer der Sperrung.
8. Unterbruch, Time-Stopp
8.1 Für eine vollständige Unterbrechung des Leistungsangebots am Ort der Vertragsunterzeichnung, die vom Bernaqua verschuldet ist und die länger als zwei Kalenderwochen dauert, verlängert sich die Vertragsdauer kostenlos um die Dauer der Angebotsunterbrechung. Ausgenommen sind Leistungsunterbrechungen aus den gemäss Ziffer 3 aufgeführten Gründen.
8.2 Im Falle eines Trainingsunterbruches seitens des Mitglieds – ungeachtet des Grundes – verlängert sich die vertraglich vereinbarte Mitgliedschaftsdauer nicht.
8.3 Bei einer laufenden 6- und 12 Monats Mitgliedschaft können Zeitgutschriften von mindestens 30 Tagen bis maximal 90 Tagen ausschliesslich in folgenden Fällen und auf Antrag des Mitglieds gewährt werden:
a) bei Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft gegen Vorlage eines Arztzeugnisses mit Sportdispens unter Angabe des Anfangs- und Enddatums
b) bei Zivil-, Zivilschutz- oder Militärdienst gegen Vorlage des Aufgebotes
c) bei bescheinigtem Ausbildungsaufenthalt im Ausland unter Angabe des Anfangs- und Enddatums
d) bei beruflich bedingtem Auslandaufenthalt gegen Vorlage einer schriftlichen Bestätigung des Arbeitgebers unter Angabe des Anfangs- und Enddatums
e) einmalig pro Vertragsjahr (ausschliesslich bei 12 Monats Mitgliedschaft) bei Ferienabwesenheit unter Vorlage eines Nachweises
Alle übrigen Arten von Mitgliedschaften sind von der Möglichkeit eines Time-Stopps ausgeschlossen.
8.4 Die Anrechnung der Zeitgutschrift erfolgt am Ende des aktuellen Vertrages und nach vollständiger Begleichung aller Beiträge.
8.5 Die Intervallzahlungen sind auch während der Abwesenheitsdauer zu entrichten.
8.6 Ein Unterbruch ist vorgängig zu beantragen und wird nur gewährt bei Einreichen einer entsprechenden Bestätigung, sofern erforderlich.
8.7 Eine geldwerte Rückerstattung anstelle einer Zeitgutschrift ist grundsätzlich ausgeschlossen.
8.8 Rückerstattungen im Voraus bezahlter Jahresbeiträge pro rata temporis erfolgen ausschliesslich bei ärztlich verordneter Trainingsdispens. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Rückerstattungen unter Vorlage des Arztzeugnisses schriftlich beim Bernaqua beantragt werden müssen und eine Administrationspauschale in der Höhe von fünfzig (50) CHF verrechnet wird.
9. Umzug
9.1 Ist das Mitglied im Besitz einer Jahres- oder Halbjahres-Mitgliedschaft und zieht das Mitglied um und befindet sich die neue Adresse um mehr als 30 km weiter weg zum Bernaqua als die aktuelle Wohnadresse, kann auf Wunsch des Mitglieds eine Rückerstattung pro rata temporis erfolgen. Voraussetzung für eine Rückerstattung ist die Vorlage der Niederlassungsbewilligung des neuen Wohnortes. Das Bernaqua ist berechtigt, eine Administrationspauschale in Höhe von fünfzig (50) CHF zu erheben.
10. Vertragsbeendigung
10.1 Der Mitgliedschaftsvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es erfolgt keine automatische Verlängerung.
10.2 Das Mitglied erhält vor Ablauf des bestehenden Mitgliedschaftsvertrages ein Angebot zur Vertragsverlängerung. Nimmt das Mitglied das Angebot an, kommt ein neuer Mitgliedschaftsvertrag zustande und das Mitglied ist berechtigt, die Trainingsanlagen, Bäder, Wellnessflächen und Trainingsgeräte der Anlage gemäss gewählter Mitgliedschaft zu nutzen.
10.3 Verstösst das Mitglied gegen eine Bestimmung dieser AGB, die Hausordnung oder anderweitige Nutzungsbedingungen, ist das Bernaqua nach vorgängig erfolgter Mahnung berechtigt, den Vertrag mit dem Mitglied mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliedsbeitrags.
10.4 Ausstehende Beträge auf dem Badge sind bis spätestens am letzten Trainingstag zu bezahlen. Ein verbliebenes Restgeld wird dem Mitglied innerhalb von dreissig (30) Tagen nach Ablauf der Mitgliedschaft bar ausbezahlt.
10.5 Im Todesfall endet die Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung. Allfällige im Voraus bezahlte Beiträge werden pro rata temporis an die Erben nach Nachweis der Berechtigung ausbezahlt. Das Bernaqua erhebt eine Administrationspauschale in Höhe von fünfzig (50) CHF.
11. Fitness Trainings
11.1 Jeder Gast (Mitglied oder Tagesgast) muss vor Nutzung der Fitnessanlagen eine Haftungsausschlusserklärung unterzeichnen
11.2 Jeder Gast (Mitglied oder Tagesgast) ist berechtigt, ein Probetraining zu absolvieren (durch Lösen eines Tageseintritts oder geführten Probetrainings). Die Kosten für ein Probetraining können der jeweils aktuellen Preisliste entnommen werden.
11.3 Schliesst der Tagesgast innerhalb von sieben (7) Tagen nach dem Probetraining einen Mitgliedschaftsvertrag ab, wird der Preis des Probetrainings auf Wunsch auf den Mitgliedschaftsbetrag angerechnet. Als Nachweis gilt der Kassenbon. Erfolgt der Vertragsabschluss nach Ablauf von sieben (7) Tagen nach dem Probetraining, ist die Anrechnung ausgeschlossen.
11.4 Ein Termin für ein Fitnesstraining kann bis 24 Stunden vor Terminstart kostenlos storniert werden. Erfolgt die Terminabsage weniger als 24 Stunden vor der vereinbarten Startzeit, wird eine Stornierungsgebühr von CHF fünfzig (50) erhoben.
12. Wellness
12.1 Der Gast (Mitglied oder Tagesgast) verpflichtet sich gegenüber dem(r) Masseur*in zur wahrheitsgemässen Auskunft über seinen Gesundheitszustand und anerkennt die Folgen der Behandlung. Jede Erkrankung, Schmerzen, Schwindel, Unwohlsein etc. sind dem(r) Masseur*in vor jeder Behandlung oder – falls diese erst während der Behandlung auftreten – sofort mitzuteilen.
12.2 Die Behandlungen dienen dem Wohlbefinden und der Entspannung und stellen keine Therapie dar.
12.3 Bernaqua gibt keine Heilungsversprechen; die Behandlungen ersetzen keine Arztbesuche.
12.4 Terminvereinbarungen können telefonisch, per E-Mail, online, am Kiosk oder persönlich vor Ort am Empfang vorgenommen werden. Die Termine werden mit der Terminbestätigung verbindlich.
12.5 Ein Termin für eine Wellnessbehandlung kann bis 24 Stunden vor der Behandlung kostenlos storniert werden. Erfolgt die Terminabsage weniger als 24 Stunden vor der Behandlung, wird eine Stornierungsgebühr von 50 % erhoben. Bei unangekündigtem Nichterscheinen ist der volle Preis zu zahlen.
12.6 Kommt der Gast (Mitglied oder Tagesgast) mit Verspätung zum vereinbarten Termin, reduziert sich die Behandlungszeit entsprechend. Der Gast hat keinen Anspruch auf die volle Länge der gebuchten Behandlungszeit.
12.7 Ein Massage Abonnement ist übertragbar.
13. Hausordnung, Nutzungsbedingungen
13.1 Der Gast (Mitglied oder Tagesgast) verpflichtet sich, die Hausordnung und sämtliche geltenden Nutzungsbedingungen einzuhalten und den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Ein Exemplar der Betriebsordnung ist dem Mitglied bei Vertragsabschluss ausgehändigt worden.
13.2 Der Gast (Mitglied oder Tagesgast) verpflichtet sich, im Bernaqua die jeweils aktuellen Hygieneregeln des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie die Anweisungen des Betriebspersonals einzuhalten. Der Besuch des Bernaqua ist Personen mit Krankheitssymptomen, bei Verdacht auf Ansteckung mit übertragbaren Krankheitserregern und/oder einer (behördlich oder selbst) verordneten Quarantäne untersagt. Das Ansteckungsrisiko kann selbst bei Einhaltung der Hygieneregeln nicht vollumfänglich ausgeschlossen werden. Das Bernaqua schliesst jede diesbezügliche Haftung aus.
13.3 Mitglieder werden über allfällige Änderungen der Hausordnung oder Nutzungsbedingungen über das Informationsboard informiert. Die aktuelle Version gilt mit dem Datum des Aushanges als integrierender Bestandteil des Mitgliedschaftsvertrages. Aus einer Änderung der AGB oder der Nutzungsbedingungen kann das Mitglied keine Rechte ableiten.
13.4 Verstösst der Gast (Mitglied oder Tagesgast) gegen die Hausordnung oder die Nutzungsbedingungen bzw. hält sich nicht an die Weisungen des Personals, ist das Bernaqua berechtigt, nach vorgängig erfolgter Ermahnung den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Badge zu sperren bzw. für ungültig zu erklären. Der Gast (Mitglied oder Tagesgast) hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückforderung seines im Voraus bezahlten Mitgliedschaftsbetrages bzw. Eintritts. Bei schwerwiegender Störung des Trainings-, Sauna- oder Badebetriebes durch den Gast (Mitglied oder Tagesgast) ist ein Hausverbot oder eine sofortige Kündigung des Mitgliedschaftsvertrages auch ohne Ermahnung möglich.
13.5 Bei Zuwiderhandlungen, insbesondere bei Missbrauch des Badges, bleibt die Strafanzeige gegen den Gast (Mitglied oder Tagesgast) ausdrücklich vorbehalten.
14. Datenschutz und Vertraulichkeit
14.1 Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung (https://privacy.migros.ch/de.html ). Mit Abschluss des Mitgliedschaftsvertrages bestätigt das Mitglied, die Datenschutzerklärung und die darin umschriebene Bearbeitung von Personendaten zur Kenntnis genommen zu haben.
14.2 Für das Abschliessen eines Vertrages mit Intervallzahlung behält sich das Bernaqua vor, bei geeigneten Informations- und Auskunftsstellen (z.B. Behörden, Wirtschaftsauskunfteien etc.) eine Identitäts- und Bonitätsauskunft über das Mitglied einzuholen.
14.3 Das Mitglied ist verpflichtet, das Bernaqua über jede Änderung vertragsrelevanter Daten (z.B. Name, Adresse, E-Mail) innerhalb von vierzehn (14) Tagen zu informieren.
14.4 Das Mitglied nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass der Trainingsbereich und weitere Bereiche zur Sicherstellung der Qualitop-Zertifizierung mit Kameras überwacht werden. Garderoben und sanitäre Anlagen werden nicht mit Kameras überwacht. Ebenso nehmen Gäste (Mitglied oder Tagesgast) zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass die von Ihnen gemachten Gesundheitsdaten bearbeitet werden, soweit dies für die Erbringung unserer Leistungen erforderlich ist.
14.5 Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass zur Gewährleistung der visuellen Kontrolle eine Fotografie von ihm erstellt wird. Die Fotografie dient ausschliesslich zur visuellen Kontrolle in der Anlage. Das Foto wird nach Ablauf eines Jahres seit Vertragsauflösung gelöscht.
15. Haftung
15.1 Jeder Gast (Mitglied oder Tagesgast) nimmt sämtliche Angebote vom Bernaqua, insbesondere die Trainingsanlagen, Bäder und Rutschen, Wellnessflächen und Trainingsgeräte sowie die Lichttherapiegeräte auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr in Anspruch. Der Gast (Mitglied oder Tagesgast) ist für den Abschluss einer adäquaten Versicherung selbst verantwortlich.
15.2 Das Bernaqua schliesst – soweit gesetzlich zulässig – jede Haftung für direkte und indirekte Schäden aus. Insbesondere haftet das Bernaqua nicht für den Verlust von Wertgegenständen, Geld, Kleidern, Badge. Ebenfalls ausgeschlossen ist jegliche Haftung für hinterlegte Gegenstände. Der Gast (Mitglied oder Tagesgast) ist für den Abschluss einer adäquaten Versicherung selbst verantwortlich.
15.3 Der Gast (Mitglied oder Tagesgast) haftet für die von ihm/ihr verursachten Beschädigungen an Trainingsanlagen, Bädern und Rutschen, Wellnessflächen und Trainingsgeräte sowie für den Verlust von Leihgegenständen (Wert gem. Hausordnung) vollumfänglich.
16. Sonstiges
16.1 Sofern einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und dem Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
16.2 Die vorliegenden AGB, der Einzelvertrag, allfällige besonderen Bestimmungen und die Preisliste bilden integrierende Bestandteile des Vertragsverhältnisses zwischen dem Bernaqua und dem Mitglied.
16.3 Das Mitglied ist damit einverstanden, dass das Bernaqua das Vertragsverhältnis mit allfälligen Sicherheiten und Nebenrechten ganz oder teilweise an Dritte im In- oder Ausland übertragen bzw. zur Übertragung anbieten und diesen Dritten die damit zusammenhängenden Daten im erforderlichen Umfang zugänglich machen kann.
17. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Diese AGB sowie die darunter abgeschlossenen Mitgliedschaftsverträge unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht, unter vollständigem Ausschluss kollisionsrechtlicher Normen. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit den vorliegenden AGB sowie den Mitgliedschaftsverträgen entstehenden Streitigkeiten ist der Sitz des Bernaqua.