Bei Vorliegen eines triftigen Grundes (Krankheit, Schwangerschaft, Unfall, geschäftlicher Auslandaufenthalt, Militär etc.) und mit der Genehmigung der Geschäftsleitung kann die Laufzeit der Jahreskarte für die Dauer von mind. 1 Monat und max. 9 Monaten sistiert werden. Ferien werden als Hinterlegungsgrund nicht akzeptiert.