ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR MITGLIEDSCHAFTSVERTRÄGE

1. Geltungsbereich und AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Genossenschaft Migros Aare, Bernaqua, Riedbachstr. 98, 3027 Bern (nachfolgend Bernaqua) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit der Nutzung der Trainingsanlagen, Bäder und Rutschen, Wellnessflächen und Trainingsgeräte zusammen mit den im Bernaqua aushängenden Reglementen. Entgegenstehende oder von diesen AGB und der Hausordnung abweichende Bestimmungen werden nicht anerkannt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

Für zusätzliche Dienstleistungen und Produkte des Bernaqua (z.B. Massagen, Römisch-Irisches Bad) bestehen besondere Bestimmungen.

1.1 Der Abschluss von Mitgliedschaftsverträgen erfolgt unter Einbezug dieser AGB sowie der Hausordnung des Bernaqua in der jeweils gültigen Fassung.

1.2 Das Bernaqua behält sich vor, diese AGB sowie die Hausordnung jederzeit anzupassen. Im Falle einer Anpassung der AGB erfolgt ein Hinweis im Bernaqua sowie auf der Homepage des Bernaqua. Die aktuellen AGB, und die Hausordnung können auf der Website www.bernaqua.ch abgerufen und ausgedruckt werden bzw. sind am Empfang erhältlich oder hängen im Bernaqua aus.

2. Mitgliedschaft

2.1 Die gültige Mitgliedschaft berechtigt das Mitglied, die Trainingsanlagen, Bäder und Rutschen, Wellnessflächen und Trainingsgeräte der Anlagen entsprechend der vertraglich vereinbarten Leistungen während der regulären Öffnungszeiten zu nutzen.

2.2 Mitgliedschaften können ab dem vollendeten 16. Lebensjahr gelöst werden. Ausgenommen davon ist die «Jahreskarte Bad» für Kinder, die ab dem 6. Lebensjahr abgeschlossen werden kann. Bis zum 12. Lebensjahr ist das Baden jedoch nur unter Aufsicht von Erwachsenen gestattet. Kindern bis zum 16. Lebensjahr ist der Aufenthalt in der Saunalandschaft, im Fitnessbereich und im Römisch-Irischen Bad nicht gestattet. Die Nutzung der Lichttherapie ist ab dem 18. Lebensjahr gestattet.

2.3 Die Mitgliedschaft ist persönlich. Beabsichtigt das Mitglied aus dem Mitgliedschaftsvertrag vorzeitig auszutreten, so ist es berechtigt, dem Bernaqua eine zumutbare Ersatzperson zu benennen, die bereit ist, zu den gleichen Bedingungen in den bestehenden Mitgliedschaftsvertrag einzutreten und in der Lage ist, die anfallenden Gebühren zu bezahlen. Das Bernaqua ist berechtigt, diesen Mitgliedswechsel abzulehnen, wenn das vorgeschlagene «Neumitglied» diese Anforderungen nicht erfüllt. Das Bernaqua ist berechtigt für diesen Mitgliedswechsel eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von fünfzig (50) CHF zu verlangen. Das Bernaqua behält sich vor, vor Übertragung des Vertrages für das neue Mitglied eine Bonitätsauskunft einzuholen.

2.4 Das Mitglied ist berechtigt, jederzeit ein Upgrade für die Inanspruchnahme weiterer Leistungen (Module) des Bernaqua mit einer Gültigkeitsdauer von sechs oder zwölf Monaten ab Vertragsänderung abzuschliessen. Die Reduktion von Leistungen ist während einer Vertragslaufzeit nicht möglich.

2.5 Das Bernaqua überlässt dem Mitglied die verfügbaren Trainingsanlagen, Bäder und Rutschen, Wellnessflächen und Trainingsgeräte der Anlage sowie die exklusiven Mitgliedsgarderoben während der regulären Öffnungszeiten zum nicht exklusiven Gebrauch. Das Bernaqua behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Betriebszeiten und die Ausstattung der Anlage jederzeit zu ändern.

2.6 Das Bernaqua bietet unterschiedliche Fitness- und Wellnesskurse an. Aufgrund der limitierten Plätze in Gruppenkursen ist eine Teilnahme nur bei frei verfügbaren Plätzen möglich. Ist die maximale Teilnehmerzahl erreicht, können Mitglieder von einer Teilnahme an einem Kurs ausgeschlossen werden Die Teilnahmeberechtigung richtet sich nach der zeitlichen Reihenfolge der Anmeldungen. 

2.7 Das Bernaqua behält sich ausdrücklich das Recht vor, jederzeit Kursplanänderungen vorzunehmen.

2.8 Gästen und Drittpersonen ist es untersagt, ohne ausdrückliche, schriftliche Ermächtigung des Bernaqua in den Räumlichkeiten des Bernaqua entgeltlich oder unentgeltlich Waren anzubieten oder Dienstleistungen zu erbringen.

2.9 Das Bernaqua behält sich vor, jederzeit Änderungen der Angebote und Preise vorzunehmen, insbesondere auch Angebote aus dem Leistungskatalog zu entfernen.

3. Öffnungszeiten

3.1 Die Mitglieder sind berechtigt, die Anlage täglich während der Öffnungszeiten zu betreten und die Infrastruktur zu nutzen. An Feiertagen gelten spezielle Öffnungszeiten. Die aktuellen Öffnungszeiten sowie die Kursangebote können auf der Homepage www.bernaqua.ch abgefragt werden. Das Bernaqua behält sich das Recht vor, die entsprechenden Öffnungszeiten in einem angemessenen Umfang zu ändern, ohne dass dem Mitglied hieraus Ansprüche entstehen.

3.2 Bei Totalschliessung im Umfang von max. zwei Wochen pro Jahr (z.B. für Reinigung, Revision oder Spezialanlässe) hat das Mitglied weder Anrecht auf Rückvergütung oder Schadensersatz noch auf Vertragsverlängerung. Darüber hinaus ist die Schliessung von einzelnen Teilen der Anlage im Umfang von weiteren zwei Wochen ohne Anrecht auf Rückvergütung oder Schadensersatz noch auf Verlängerung der Mitgliedschaft möglich.

3.3 Aus einer Betriebseinstellung infolge höherer Gewalt (z.B. Brand, Epidemien, Pandemien, staatliche Restriktionen, Streiks) und/oder von Erlassen oder übrigen Handlungen staatlicher Behörden besteht kein Anspruch auf Rückvergütung des Mitgliedschaftsbeitrags oder auf Verlängerung der Mitgliedschaft.

3.4 Die vorübergehende oder definitive Schliessung oder Teilschliessung bleibt dem Bernaqua jederzeit vorbehalten.

4. Zutrittsberechtigung

4.1 Das Mitglied erwirbt mit Vertragsschluss die Berechtigung, einen «Badge» zu kaufen. Der Preis für den Badge ist der aktuellen Preisliste zu entnehmen.

4.2 Das Mitglied ist aufgefordert, sich bei jedem Zutritt ins Bernaqua einzubadgen und den Badge während des Aufenthalts in der Anlage sichtbar zu tragen. Kann das Mitglied keinen gültigen Badge vorweisen, ist das Personal berechtigt, den Eintritt zu verweigern.

4.3 Das Mitglied hat die Möglichkeit, Geld auf den Badge zu laden und damit Konsumationen zu tätigen. Das Mitglied kann den auf den Badge geladenen Betrag um: Kinder: maximal zwanzig (20) CHF Erwachsene: maximal fünfhundert (500) CHF überziehen. Der überzogene Betrag ist beim Ausgang am Nachzahlautomaten zu bezahlen.

4.4 Verliert ein Mitglied sein Badge, ist es verpflichtet, dies unverzüglich dem Bernaqua zu melden. Die Kosten für die Ausstellung eines Ersatzbadges (Kosten Erstausstellung) gehen zulasten des Mitglieds.

4.5 Eintritts- und Austrittszeiten sowie die Inanspruchnahme von nicht in der Mitgliedschaft enthaltenen Leistungen werden mittels Badge elektronisch erfasst. Die entsprechenden Buchungen sind verbindlich.

Diese Daten stehen dem Mitglied für die Rückvergütung der Krankenkassenbeiträge und als Quittungsbelege zur Verfügung.

5. Vertragsschluss

5.1 Dem Mitglied stehen unterschiedliche Mitgliedschaftsarten zu Verfügung. Die in Anspruch zu nehmenden Leistungen und Produkte richten sich nach dem gewählten Tarif. Im Tarif nicht enthaltene, jedoch in der Anlage zusätzlich angebotene Dienstleistungen und Produkte sind separat zu buchen und zu bezahlen (z.B. Personaltrainings, Massagen oder andere Bereiche).

5.2 Der Abschluss von Mitgliedschaftsverträgen ist vor Ort oder online möglich. Der telefonische Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages ist nicht möglich.

5.3 Bei Abschluss einer Mitgliedschaft ist das Mitglied verpflichtet, zwecks Identitätsnachweis einen Ausweis vorzulegen. Akzeptiert wird ein amtlicher Ausweis mit Foto wie Identitätskarte, Führerausweis oder Pass. Bei Online-Buchungen bestätigt das Mitglied die Richtigkeit seiner Angaben zum Abschluss des Vertrages. Darüber hinaus behält sich das Bernaqua vor, vom Mitglied jederzeit einen Identitätsnachweis zu verlangen.

5.4 Mit Unterschrift des Mitglieds kommt ein wirksamer Mitgliedschaftsvertrag zustande. Bei minderjährigen Mitgliedern ist zur Wirksamkeit des Vertrages in jedem Fall die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

5.5 Bei Abschluss einer Jahresmitgliedschaft mit Intervallzahlung behält sich das Bernaqua vor, über das Mitglied eine Bonitätsauskunft einzuholen. Bei negativer Bonitätsauskunft behält sich das Bernaqua vor, die Mitgliedschaft zum nächsten Monatsende zu kündigen. Das Mitglied kann die Kündigung abwenden, indem er den gesamten Jahresbetrag bis zum nächsten Monatsende im Voraus bezahlt.

6. Preise, Zahlungen

6.1 Das Mitglied verpflichtet sich, dem Bernaqua für den angebotenen Gebrauch der Trainingsanlagen, Bäder und Rutschen, Wellnessflächen und Trainingsgeräte, für die angebotenen Kurse und die weiteren Dienstleistungen gemäss Ziffer 2 während der vereinbarten Dauer unabhängig von der effektiven Nutzung des Angebots die Gebühren gemäss der Preisliste für die aufgeführten Leistungen (abrufbar unter www.bernaqua.ch) zu bezahlen. Andere als die jeweils aufgeführten Leistungen sind in den Gebühren nicht inbegriffen und vom Mitglied zusätzlich zu bezahlen.

6.2 Die vertraglich vereinbarten Zahlungen sind vom Mitglied unabhängig vom vereinbarten Zahlungsintervall jeweils im Voraus zu Beginn der vereinbarten Zahlungsperiode zu bezahlen.

7. Zahlungsverzug

7.1 Bezahlt das Mitglied die vertraglich geschuldeten Gebühren nicht fristgerecht, wird es gemahnt (erste Zahlungserinnerung und erste Mahnung erfolgen kostenlos, für die zweite Mahnung werden zwanzig (20) CHF in Rechnung gestellt).

7.2 Das Bernaqua ist im Falle des Zahlungsverzuges des Mitglieds berechtigt, insbesondere auch spezialisierte Dritte (z.B. Inkassounternehmen) beizuziehen bzw. die Geltendmachung der Forderung an solche Dritte auszulagern. In diesem Fall ist das Bernaqua berechtigt, diesen Dritten sämtliche Daten und Unterlagen zugänglich zu machen, die für den angestrebten Zweck sinnvoll erscheinen. Das Bernaqua verpflichtet diese Datenempfänger in jedem Fall, sich bei der Bearbeitung an die aktuelle Datenschutzgesetzgebung zu halten.

7.3 Das Bernaqua behält sich im Falle des Zahlungsverzuges das Recht vor, dem Mitglied den Zutritt in die Anlage, insbesondere zu den Trainingsanlagen, Bädern und Rutschen, Wellnessflächen und Trainingsgeräten der Anlage zu verweigern und den Badge bis zur Begleichung des offenen Betrages zu sperren bzw. den Mitgliedschaftsvertrag fristlos zu kündigen.

8. Unterbruch, Time-Stopp

8.1 Für eine vollständige Unterbrechung des Leistungsangebots am Ort der Vertragsunterzeichnung, die vom Bernaqua verschuldet ist und die länger als zwei Kalenderwochen dauert, verlängert sich die Vertragsdauer kostenlos um die Dauer der Angebotsunterbrechung. Ausgenommen sind Leistungsunterbrechungen aus den gemäss Ziffer 3 aufgeführten Gründen.

8.2 Im Falle eines Trainingsunterbruches seitens des Mitglieds – ungeachtet des Grundes – verlängert sich die vertraglich vereinbarte Mitgliedschaftsdauer nicht.

8.3 Zeitgutschriften von mindestens 30 Tagen bis maximal 90 Tagen werden nur in folgenden Fällen gewährt:

a) bei Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft gegen Vorlage eines Arztzeugnisses unter Angabe des Anfangs- und Enddatums

b) bei Zivil-, Zivilschutz- oder Militärdienst gegen Vorlage des Aufgebotes

c) bei bescheinigtem Ausbildungsaufenthalt im Ausland unter Angabe des Anfangs- und Enddatums

d) bei beruflich bedingtem Auslandaufenthalt gegen Vorlage einer schriftlichen Bestätigung des Arbeitgebers unter Angabe des Anfangs- und Enddatums

e) bei einer Jahresmitgliedschaft auch einmalig pro Vertragsjahr bei Ferienabwesenheit unter Vorlage eines Nachweises

8.4 Die Anrechnung der Zeitgutschrift erfolgt am Ende des aktuellen Vertrages und nach vollständiger Begleichung aller Beiträge.

8.5 Die Intervallzahlungen sind auch während der Abwesenheitsdauer zu entrichten.

8.6 Ein Unterbruch ist vorgängig zu beantragen und wird nur gewährt bei Einreichen einer entsprechenden Bestätigung, sofern erforderlich.

8.7 Eine geldwerte Rückerstattung anstelle einer Zeitgutschrift ist grundsätzlich ausgeschlossen.

8.8 Rückerstattungen im Voraus bezahlter Jahresbeiträge pro rata temporis erfolgen ausschliesslich bei ärztlich verordneter Trainingsdispens. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Rückerstattungen unter Vorlage des Arztzeugnisses schriftlich beim Bernaqua beantragt werden müssen und eine Administrationspauschale in der Höhe von fünfzig (50) CHF verrechnet wird.

9. Umzug

9.1 Ist das Mitglied im Besitz einer Jahres- oder Halbjahres-Mitgliedschaft und zieht das Mitglied um, erfolgt auf Wunsch des Mitglieds eine Rückerstattung pro rata temporis. Voraussetzung für eine Rückerstattung ist die Vorlage einer Wegzugsbestätigung der Gemeinde. Das Bernaqua erhebt eine Administrationspauschale in Höhe von fünfzig (50) CHF.

10. Vertragsbeendigung

10.1 Der Mitgliedschaftsvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es erfolgt keine automatische Verlängerung.

10.2 Das Mitglied erhält vor Ablauf des bestehenden Mitgliedschaftsvertrages ein Angebot zur Vertragsverlängerung. Nimmt das Mitglied das Angebot an, kommt ein neuer Mitgliedschaftsvertrag zustande und das Mitglied ist berechtigt, die Trainingsanlagen, Bäder, Wellnessflächen und Trainingsgeräte der Anlage gemäss gewählter Mitgliedschaft zu nutzen.

10.3 Verstösst das Mitglied gegen eine Bestimmung dieser AGB, die Hausordnung oder anderweitige Nutzungsbedingungen, ist das Bernaqua nach vorgängig erfolgter Mahnung berechtigt, den Vertrag mit dem Mitglied mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

10.4 Ausstehende Beträge auf dem Badge sind bis spätestens am letzten Trainingstag zu bezahlen. Ein verbliebenes Restgeld wird dem Mitglied innerhalb von dreissig (30) Tagen nach Ablauf der Mitgliedschaft bar ausbezahlt.

10.5 Im Todesfall endet die Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung. Allfällige im Voraus bezahlte Beiträge werden pro rata temporis an die Erben nach Nachweis der Berechtigung ausbezahlt.

11. Probetraining

11.1 Jedes Mitglied ist berechtigt, ein Probetraining zu absolvieren (durch Lösen eines Tageseintritts). Die Kosten für ein Probetraining können der Preisliste entnommen werden.

11.2 Schliesst das Mitglied innerhalb von sieben (7) Tagen nach dem Probetraining einen Mitgliedschaftsvertrag ab, wird der Preis des Probetrainings auf Wunsch des Mitglieds auf den Mitgliedschaftsbetrag angerechnet. Als Nachweis gilt der Kassenbon. Erfolgt der Vertragsabschluss nach Ablauf von sieben (7) Tagen nach dem Probetraining, ist die Anrechnung ausgeschlossen.

12. Hausordnung, Nutzungsbedingungen

12.1 Das Mitglied verpflichtet sich, die Hausordnung und sämtliche geltenden Nutzungsbedingungen einzuhalten und den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Ein Exemplar der Betriebsordnung ist dem Mitglied bei Vertragsabschluss ausgehändigt worden.

12.2 Das Mitglied verpflichtet sich, im Bernaqua die jeweils aktuellen Hygieneregeln des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie die Anweisungen des Betriebspersonals einzuhalten. Der Besuch des Bernaqua ist Personen mit Krankheitssymptomen, bei Verdacht auf Ansteckung mit übertragbaren Krankheitserregern und/oder einer (behördlich oder selbst) verordneten Quarantäne untersagt. Das Ansteckungsrisiko kann selbst bei Einhaltung der Hygieneregeln nicht vollumfänglich ausgeschlossen werden. Das Bernaqua schliesst jede diesbezügliche Haftung aus.

12.3 Mitglieder werden über allfällige Änderungen der Hausordnung oder Nutzungsbedingungen in der jeweiligen Anlage jeweils über das Informationsboard informiert. Die aktuelle Version gilt mit dem Datum des Aushanges als integrierender Bestandteil des Mitgliedschaftsvertrages. Aus einer Änderung der AGB oder der Nutzungsbedingungen kann das Mitglied keine Rechte ableiten.

12.4 Verstösst das Mitglied gegen die Hausordnung oder die Nutzungsbedingungen bzw. hält es sich nicht an die Weisungen des Personals, ist das Bernaqua berechtigt, nach vorgängig erfolgter Ermahnung den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Badge zu sperren bzw. für ungültig zu erklären. Das Mitglied hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückforderung seines im Voraus bezahlten Mitgliedschaftsbetrages. Bei schwerwiegender Störung des Trainings-, Sauna- oder Badebetriebes durch den Das Mitglied ist ein Hausverbot oder eine sofortige Kündigung des Mitgliedschaftsvertrages auch ohne Ermahnung möglich.

12.5 Bei Zuwiderhandlungen, insbesondere bei Missbrauch des Badges, bleibt die Strafanzeige gegen das Mitglied ausdrücklich vorbehalten.

13. Datenschutz und Vertraulichkeit

13.1 Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung (www.bernaqua.ch/de-CH/infos/datenschutz). Mit Abschluss des Mitgliedschaftsvertrages bestätigt das Mitglied, die Datenschutzerklärung und die darin umschriebene Bearbeitung von Personendaten zur Kenntnis genommen zu haben.

13.2 Für das Abschliessen eines Vertrages mit Intervallzahlung behält sich das Bernaqua vor, bei geeigneten Informations- und Auskunftsstellen (z.B. Behörden, Wirtschaftsauskunfteien etc.) eine Identitäts- und Bonitätsauskunft über das Mitglied einzuholen.

13.3 Das Mitglied ist verpflichtet, das Bernaqua über jede Änderung vertragsrelevanter Daten (z.B. Name, Adresse, E-Mail) innerhalb von vierzehn (14) Tagen zu informieren.

13.4 Das Mitglied nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass der Trainingsbereich und weitere Bereiche zur Sicherstellung der Qualitop-Zertifizierung mit Kameras überwacht werden. Garderoben und sanitäre Anlagen werden nicht mit Kameras überwacht.

13.5 Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass zur Gewährleistung der visuellen Kontrolle eine Fotografie von ihm erstellt wird. Die Fotografie dient ausschliesslich zur visuellen Kontrolle in der Anlage. Das Foto wird nach Ablauf eines Jahres seit Vertragsauflösung gelöscht.

14. Haftung

14.1 Das Mitglied nimmt sämtliche Angebote vom Bernaqua, insbesondere die Trainingsanlagen, Bäder und Rutschen, Wellnessflächen und Trainingsgeräte sowie die Lichttherapiegeräte auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr in Anspruch. Das Mitglied ist für den Abschluss einer adäquaten Versicherung selbst verantwortlich.

14.2 Das Bernaqua schliesst – soweit gesetzlich zulässig – jede Haftung für direkte und indirekte Schäden aus. Insbesondere haftet das Bernaqua nicht für den Verlust von Wertgegenständen, Geld, Kleidern, Badge. Ebenfalls ausgeschlossen ist jegliche Haftung für hinterlegte Gegenstände. Das Mitglied ist für den Abschluss einer adäquaten Versicherung selbst verantwortlich.

14.3 Das Mitglied haftet für die von ihm/ihr verursachten Beschädigungen an Trainingsanlagen, Bädern und Rutschen, Wellnessflächen und Trainingsgeräte sowie für den Verlust von Leihgegenständen (Wert gem. Hausordnung) vollumfänglich.

15. Sonstiges

15.1 Sofern einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und dem Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

15.2 Die vorliegenden AGB, der Einzelvertrag, allfällige besonderen Bestimmungen und die Preisliste bilden integrierende Bestandteile des Vertragsverhältnisses zwischen dem Bernaqua und dem Mitglied.

15.3 Das Mitglied ist damit einverstanden, dass das Bernaqua das Vertragsverhältnis mit allfälligen Sicherheiten und Nebenrechten ganz oder teilweise an Dritte im In- oder Ausland übertragen bzw. zur Übertragung anbieten und diesen Dritten die damit zusammenhängenden Daten im erforderlichen Umfang zugänglich machen kann.

16. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Diese AGB sowie die darunter abgeschlossenen Mitgliedschaftsverträge unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht, unter vollständigem Ausschluss kollisionsrechtlicher Normen. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit den vorliegenden AGB sowie den Mitgliedschaftsverträgen entstehenden Streitigkeiten ist der Sitz des Bernaqua.